(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge über Beratungs-, Entwicklungs- und sonstige IT-Dienstleistungen zwischen der C&W Code und Consulting Gbr, Waltersweierweg 5a, 77652 Offenburg (nachfolgend «Auftragnehmer»), und ihren Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).
(2) Die AGB gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(1) Gegenstand der Verträge sind insbesondere Beratungsleistungen, die Konzeption und Entwicklung von Software (u. a. in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Quantencomputing und Kryptographie) sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(2) Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer die Erbringung der Dienstleistung nach dem Stand der Technik mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens (Dienstvertrag).
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer und freie Mitarbeitende einzusetzen. Er steht für deren Leistungen wie für eigene ein.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist für die Rechtmässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte verantwortlich, insbesondere hinsichtlich Datenschutz und Rechten Dritter.
(3) Verzögerungen, die auf unterlassene oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(1) Die Vergütung erfolgt nach Aufwand zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen oder als Festpreis, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Abrechnung nach Aufwand wird monatlich abgerechnet; bei Festpreisprojekten gemäss dem vereinbarten Meilenstein- und Zahlungsplan.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Reisekosten und Spesen werden nach vorheriger Abstimmung gegen Nachweis erstattet.
Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Vertrags individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Frameworks und Know-how des Auftragnehmers sowie allgemeine Erkenntnisse, Erfahrungen und Methoden verbleiben beim Auftragnehmer; hieran erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dies zur vertragsgemässen Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist.
(3) Für Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; der Auftragnehmer weist eingesetzte Komponenten auf Anfrage aus.
(1) Soweit werkvertragliche Leistungen vereinbart sind, leistet der Auftragnehmer Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Massgabe, dass zunächst Nacherfüllung geschuldet ist. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme, ausser bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Für Dienstleistungen gilt: Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach dem Stand der Technik; eine bestimmte wirtschaftliche oder fachliche Eignung der Ergebnisse für die Zwecke des Auftraggebers wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmässig vertrauen darf — begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemässer und regelmässiger Datensicherung durch den Auftraggeber angefallen wäre.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des jeweiligen Vertrags fort. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.
Die Parteien beachten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schliessen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäss Art. 28 DSGVO.
(1) Verträge über fortlaufende Leistungen (z. B. Support und Wartung) können, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Offenburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
STAND: JULI 2026
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